Gemäss Kilometerkostenberechnung des Touring Clubs Schweiz (TCS) ergeben sich bei einer Fahrstrecke von 5000 km (Mindeststrecke für Berechnung), einem Fahrzeugwert von Fr. 10'000.00 und unter Berücksichtigung einer Abschreibung von 10 %, aber ohne Kapitalzinsen und Wertverminderung, die nicht mit Betrieb, Unterhalt und Wiederbeschaffung im Zusammenhang stehen, und ohne Garagierungskosten, die bereits bei den Wohnkosten berücksichtigt sind Kilometerkosten von Fr. 0.78. Die von der Klägerin verlangten Fr. 400.00 ergeben für das Jahr Fr. 4'800.00 bzw. pro Arbeitswoche Fr. 100.00 (Fr. 4'800.00 / 48). Mit diesem Betrag wären 128 km Arbeitsweg pro Woche abgedeckt.