7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Berufungsbeklagten." 3.2. Der Beklagte erstattete keine Berufungsantwort. 3.3. Mit Verfügung vom 11. Januar 2022 wurden von der Klägerin verschiedene Unterlagen eingeholt. - 10 - 3.4. Die Klägerin erstattete am 21. und 26. Januar 2022 je eine Eingabe. Das Obergericht zieht in Erwägung: