5.4. 5.4.1. Es wird festgestellt, dass der gebührende Unterhalt der Kinder C. und D. vom 11. Dezember 2020 bis 31. August 2021 nicht gedeckt ist. Zur Deckung des gebührenden Unterhalts (inkl. Betreuungsunterhalt) fehlen folgende monatliche Beiträge: C.: Fr. 1'065.00 (davon Fr. 415.00 Betreuungsunterhalt) D.: Fr. 865.00 (davon Fr. 415.00 Betreuungsunterhalt) -5- 5.4.2. Es wird festgestellt, dass der gebührende Unterhalt der C. und D. mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen ab September 2021 gedeckt ist. 6. Auf das Begehren der Gesuchstellerin betreffend Zusprechung eines Ehegattenunterhaltes wird nicht eingetreten.