2. Die eheliche Wohnung am […], wird samt Hausrat und Mobiliar für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes der Gesuchstellerin zur alleinigen Benützung zugewiesen. 3. Die Kinder C., tt.mm.jjjj, und D., tt.mm.jjjj, werden für die Dauer der Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes werden unter die alleinige elterliche Sorge der Gesuchstellerin gestellt. 4. Das Besuchs- und Ferienrecht wird der direkten Absprache zwischen dem Gesuchsgegner und den Kindern C. und D. unterstellt.