Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab Einreichung dieses Begehrens monatlich vorschüssig einen angemessenen Unterhaltsbeitrag zu bezahlen. Die Bezifferung des Unterhaltsbeitrages wird nach Vorliegen der Urkunden des Gesuchsgegners erfolgen. 6.2. Ein allfälliges Manko sei gerichtlich festzuhalten. 7. Die Ziffern 5 und 6 vorstehend seien gerichtsüblich zu indexieren. 8. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners. Prozessrechtliche Anträge: