1. Die Klägerin (tt.mm.jjjj) und der Beklagte (tt.mm.jjjj), italienische Staatsangehörige, heirateten am tt.mm.jjjj in K.. Sie sind Eltern der Kinder C. (tt.mm.jjjj) und D. (tt.mm.jjjj). Seit dem 11. November 2020 leben die Parteien getrennt. 2. 2.1. Mit Klage vom 11. Dezember 2020 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden, Präsidium des Familiengerichts: "1. Es sei den Parteien das Getrenntleben i.S. von Art. 175 ZGB zu bewilligen. Es sei davon Vormerk zu nehmen, dass die Parteien seit dem 11. November 2020 getrennt leben.