jene der Klägerin aufzukommen. Sein liquides Vermögen belaufe sich aktuell auf rund Fr. 30'000.00. Noch offen seien diverse grössere Zahlungen wie Steuerrechnung, Prozesskostenvorschuss Bezirksgericht sowie Anwaltshonorar für seit März 2021 erbrachte anwaltliche Dienstleistungen (Berufungsantwort N. 45 ff.).