Die Höhe des ab 1. August 2022 zumutbaren hypothetischen Einkommens der Klägerin hat die Vorinstanz mit Fr. 3'888.00 netto bestimmt (angefochtener Entscheid E. 7.3.4., S. 29). Dies ist im Berufungsverfahren von keiner Partei gerügt worden, und es kann darauf abgestellt werden.