Weitere Bewerbungen wurden weder im erstinstanzlichen, noch im Berufungsverfahren konkret behauptet und belegt. Gemäss der Aussage der Klägerin an der vorinstanzlichen Verhandlung vom 1. Juli 2021 habe sie seit März 2021 noch drei Schulen angefragt (Protokoll S. 29, act. 110). Als administrative Mitarbeiterin habe sie sich (ausser der Bewerbung ans N.) nicht beworben. Im Gastgewerbe - 18 -