Im Übrigen wird in diesem Bericht zwar eine volle Arbeitsunfähigkeit bis Ende 2021 prognostiziert, was aber weder substanziert begründet wird, noch den Zeitraum betrifft, ab welchem der Klägerin ein hypothetisches Einkommen angerechnet wird. Schliesslich hat die Klägerin selber angegeben, dass ihr eine Arbeitstätigkeit Mut und Kraft geben würde und sie sich auch auf Vollzeitstellen bewerbe (Protokoll S. 9, act. 100).