3.3.4. Gemäss den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (für den Kanton Aargau von der betreibungsrechtlichen Aufsichtsbehörde verabschiedete Version; KKS.2005.7) umfasst der Grundbetrag Auslagen für Nahrung, Kleidung, Wäsche, einschliesslich deren Instandhaltung, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas etc. und beträgt für einen alleinstehenden Schuldner in Haushaltgemeinschaft mit erwachsenen Personen Fr. 1'100.00 und für ein Ehepaar oder eine dauernde Hausgemeinschaft bildende erwachsene Personen Fr. 1'700.00.