Er habe diesen in seinem Plädoyer unter Berücksichtigung eines ALV-Zusatzbeitrages von 0.5 % und einem Abzug Bonusplan von Fr. 4'160.00 auf monatlich Fr. 5'148.00 pro Monat berechnet, was die Klägerin nicht beanstandet habe (Berufung, S. 10 f.). Die Klägerin wendet im Wesentlichen ein, sie mache "mit Nichtwissen" geltend, dass dem Beklagten 2021 und 2022 ein höherer Nettobonus als die (zu Unrecht abgerundeten) durchschnittlich netto Fr. 5'500.00/Monat ausgezahlt worden sei. Er habe die Bonusabrechnungen 2021, den Lohnausweis 2021 und die Lohn- und Bonusabrechnungen 2022 (bis zum obergerichtlichen Urteil) nachzureichen.