Monat (rechnerisch Fr. 4'736.25) auszugehen. Das monatliche Erwerbseinkommen betrage damit Fr. 19'350.00 (Fr. 14'650.00 + Fr. 4'700.00) in Phase 1 und Fr. 20'150.00 (Fr. 14'650.00 + Fr. 5'500.00) ab Phase 2. Zum Einkommen sei der Vermögensertrag hinzuzurechnen, welchen der Beklagte aus seiner Beteiligung an einer (in R. Liegenschaft haltenden) Erbengemeinschaft erziele. Nachdem die Beträge schwankten, sei vom Durchschnitt der letzten drei Jahre auszugehen, der sich auf monatlich netto (gerundet) Fr. 3'800.00 belaufe. Der Beklagte bringt vor, - 26 -