Es müsse - so sein Hauptstandpunkt - für die Phasen 1 bis 3 eine "pauschalisierte Ermittlung der Liegenschaftserträge" erfolgen, da ausserordentliche Sanierungsmassnahmen vorgenommen würden; es sei von einem monatlichen Liegenschaftsertrag von Fr. 6'447.00, wie in erster Instanz unter Hinweis auf zwei Entscheide des Zürcher Obergerichts "mit konkreter Berechnung gestützt auf 'Das Schweizerische Schätzerhandbuch' " geltend gemacht, auszugehen. Als Eventualstandpunkt müsse von jährlich Fr. 13'203.00 in Phase 1 (erzielter Gewinn), Fr. 9'645.33 in Phase 2 (Durchschnitt 2018 bis 2020 [Fr. 21'464.56 - - 23 -