Diese Unterlagen sind wie folgt zu werten: Das Überweisungsschreiben vom 20. Februar 2020 bescheinigt keine Arbeitsunfähigkeit; die Diagnose "Anpassungsstörung" wurde von Dr. med. AB. als Fachärztin für Innere Medizin und nicht etwa von einer Psychiaterin gestellt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, wie die Diagnose zu Stande gekommen ist. Auf welchen Untersuchungen der Befund "depressive Episode" in der "Stellungnahme: - 20 -