5.4.2. Unstrittig hat die Vorinstanz der Klägerin in Phase 1 fälschlicherweise nur ein monatliches Nettoerwerbseinkommen von Fr. 2'835.00 (Erw. 3.1 oben; Urteil, Erw. 6.6.1) statt von Fr. 3'280.00 (Erw. 5.4.1 oben; Urteil, Erw. 4.2.1, S. 18 oben) angerechnet (Berufung, Rz. 22; Berufungsantwort, S. 9). Dies ist zu korrigieren.