5.2.3.4. Der Beklagte hält daran fest, dass als Sparquote auch die von ihm im Zusammenhang mit der Liegenschaft W. der Klägerin geltend gemachte Vermögensbildung zu berücksichtigen sei. Die Klägerin habe anerkannt, dass sie am 28. September 2018 die Hypothek um Fr. 40'000.00 amortisiert habe, und ihr Kapitalkonto habe im Jahr 2018 um Fr. 21'027.00 und im Jahr 2019 um Fr. 6'826.00 zugenommen, woraus im gewichteten Schnitt (acht Monate 2018, vier Monate 2019) eine Sparquote von Fr. 42'960.00 resultiere (Berufung, S. 7 f.). Die Klägerin bestreitet auch in ihrer Berufungsantwort (S. 9 ff.) nicht, dass sie ihre Liegenschaft in W. im Referenzzeitraum um Fr. 40'000.00 amortisiert hat.