Auslagen, die auf den Verbrauch ausgerichtet sind. Dazu gehören beispielsweise Auslagen für das Wohnen (Miete, Hypothekarzinsen, Nebenkosten etc.), Krankenkassenprämien, Mobilität, Freizeit oder Ferien. In der Regel handelt es sich dabei um regelmässige Auslagen. Es sind aber auch Rückstellungen für konkrete Anschaffungen oder Ausgaben (wie z.B. alle zwei Jahre für teure Ferien) zum Verbrauch zu zählen (ARNDT/LANGNER, Achte Schweizer Familienrecht§Tage, Neuere Entwicklungen im Recht des nachehelichen Unterhalts, Bern 2016, S. 185). Der Sparquote zuzurechnen sind demgebenüber Ausgaben, die der Vermögensbildung dienen.