5.2.3.2. Als Sparquote gilt derjenige Teil der insgesamt verfügbaren Mittel, der nicht für den Lebensunterhalt der Familie verbraucht wurde (vgl. MORDA- SINI /STOLL , Die Praxisänderung im (nach-)ehelichen Unterhaltsrecht auf dem Prüfstand, in: FamPra.ch 2021, S. 531). Nicht zur Sparquote zählen - 12 -