von pro Monat Fr. 1'770.00. Diese wurde um den Kinderunterhalt erhöht (solange der Beklagte diesen bezahle, sei seine effektive Sparquote kleiner, und sobald die Unterhaltspflicht wegfalle, erhöhe sich seine Sparquote entsprechend), so dass sich eine Sparquote von Fr. 5'420.00 (Fr. 1'770.00 + Unterhalt D. Fr. 1'950.00 + Unterhalt C. Fr. 1'700.00) ergab.