Unterhalt der Klägerin zu ermitteln (vgl. Erw. 5 unten) und im Rahmen einer Kontrollrechnung auf Seiten des Beklagten (vgl. Erw. 6 unten) zu prüfen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass diesem die gleiche Lebenshaltung wie der Klägerin möglich bleibt (vgl. BGE 5A_524/2020 Erw. 4.6.1).