2.4. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an ihren persönlichen Unterhalt monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 Fr. 5'670.-- - vom 01.01.2021 bis 30.06.2022 Fr. 5'300.-- - ab 01.07.2022 Fr. 2'440.-- 2.5. Die für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 16.03.2021 bereits geleisteten Unterhaltszahlungen […] von Fr. 109'535.-- sind an die obgenannten Unterhaltspflichten anrechenbar. -4-