2.6. Am 16. März 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Bremgarten die Verhandlung statt. Der Beklagte beantragte neu, es sei festzustellen, dass er -3- seit 1. Januar 2020 mindestens Fr. 119'060.00 an Kinderunterhalt bezahlt habe. Die Klägerin hielt an ihren Anträgen fest. Anschliessend wurden die Parteien befragt. Die Parteien unterzeichneten einen Teilvergleich betreffend sämtliche Punkte mit Ausnahme des Unterhalts und der Parteientschädigung. Einen schriftlichen, gerichtlichen Vergleichsvorschlag in diesen Punkten vom 19. März 2021 lehnten beide Parteien ab.