Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen während der Dauer des Ehescheidungsverfahrens -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am 24. September 1999 und leben seit dem 11. Mai 2019 getrennt. Aus ihrer Ehe gingen die drei Kinder C. (tt.mm.jjjj), D. (tt.mm.jjjj) und E. (tt.mm.jjjj) hervor.