12.3.3.2. In zweiter Instanz bewegen sich die auf den Beklagten entfallenden Prozesskosten in der Grössenordnung von Fr. 5'460.00 (vgl. Erw. 13 unten; Gerichtsgebühr Fr. 3'200.00; Anwaltskosten ca. Fr. 2'260.00 [bei einem 10 %-Zuschlag [§ 6 Abs. 3 AnwT] für die Stellungnahme vom 15. September 2021]).