11.1.3. Der Beklagte beharrt auf der Aufrechterhaltung der Verfügungsbeschränkungen (Berufung, S. 27 ff.). Die Klägerin habe heimlich, unbegründet und missbräuchlich von verschiedenen Konten im In- und Ausland rund Fr. 1.4 Mio. "abgegriffen" (Konten saldiert und / oder die Geldbeträge auf eigene Bankkonten verschoben). Seine Unterhalts- und güterrechtlichen Ansprüche seien "massivst" gefährdet. Er befürchte, dass die Klägerin ihn durch den Verbrauch der Mittel weiter schädige oder diese auf weitere, unbekannte Auslandkonten transferiere, welche nicht mit einer Sperre belegt und in einem Betreibungsverfahren nicht angegriffen werden könnten.