Damit sei erstellt, dass die Klägerin seit 2018 jährlich Bonus- und/oder Beteiligungszahlungen von mindestens Fr. 30'000.00 erhalten habe, wobei auch der Agiowert der Beteiligung aus dem Jahr 2019 an der J. hinzuzurechnen sei, über welchen sich die Klägerin auszuweisen hätte. Bei ihr und/oder ihrer Arbeitgeberin seien die Steuererklärungen der J. (aus denen der Steuerwert der Beteiligung errechenbar sei), die Jahresrechnungen und Bilanzen der J. (aus denen der Bilanzwert der Beteiligung errechenbar sei), das Aktienbuch und die Angaben betreffend die Anzahl der von der Klägerin erworbenen Aktien an der Arbeitgeberin, deren Bewertung, Kaufpreis, weitere Kaufbedingungen usw. zu edieren.