Weiter sei die Klägerin (Mit-)Eigentümerin einer Liegenschaft in W., wobei gemäss Steuererklärung 2017 (neuere Steuererklärungen lägen nicht vor) von einem Mietrohertrag von jährlich Fr. 9'294.00 auszugehen sei, von welchem der (pauschale) Liegenschaftsunterhalt (Fr. 1'859.00) abzuziehen sei, so dass netto Fr. 7'435.00 pro Jahr bzw. Fr. 620.00 pro Monat verblieben, die der Klägerin als Vermögensertrag anzurechnen seien. Zusammen mit dem Erwerbseinkommen ergebe dies ein monatliches Einkommen von rund Fr. 10'745.00 (Fr. 10'125.00 + Fr. 620.00).