Die im Lohnausweis 2020 genannten Fr. 30'000.00 Bonus hätten bekanntlich das Jahr 2019 betroffen und für allfällige Bonuszahlungen für das Jahr 2020 lägen lediglich die Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2021 vor. Aufgrund des Umstandes, dass von einer einmaligen Bonuszahlung auszugehen sei und jene überdies für den Einkauf als Partnerin verwendet worden sei, sei der Bonus unberücksichtigt zu lassen, sodass für das Jahr 2020 von einem Nettolohn (exkl. Kinderzulagen) von Fr. 121'082.70 auszugehen sei, was ca. Fr. 10'090.00 pro Monat entspreche. Im Gegensatz zum Jahr 2019 sei der Klägerin 2020 ohne ersichtlichen Grund keine Kommunikationspauschale (Fr. 972.00) ausgerichtet worden;