Nichtsdestotrotz mute es ungewöhnlich an, dass die Klägerin, obwohl sie 2019 Partnerin geworden sei, seither keine Boni mehr erhalten haben soll. Die im Lohnausweis 2020 genannten Fr. 30'000.00 Bonus hätten bekanntlich das Jahr 2019 betroffen und für allfällige Bonuszahlungen für das Jahr 2020 lägen lediglich die Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2021 vor.