Unter Hinweis auf das Schreiben der J. vom 31. März 2021 habe sich die Klägerin zunächst verunsichert gegeben, ob es 2018 oder 2019 gewesen sei, habe dann jedoch festgestellt, dass es im Jahr 2019 gewesen sein dürfte, da sie damals gekündigt habe. Für das Jahr 2018, 2020 und 2021 habe es keinen Bonus gegeben. In der Replik habe die Klägerin allerdings ausgeführt, dass sie im Jahr 2018 eine "einmalige Treueprämie" (Fr. 30'000.00) erhalten habe, welche als Dank dafür ausbezahlt worden sei, dass keine Kündigung erfolgt sei. Zudem sei offenbar ein "kleiner Bonus" (Fr. 5'000.00) ausgerichtet worden. Der Lohnausweis 2018 oder sonstige Lohnbelege seien nicht eingereicht worden.