An der Parteibefragung habe die Klägerin angegeben, dass bei ihrer Arbeitgeberin praktisch keine Bonuszahlungen geleistet würden und sie – so glaube sie – im Jahr 2018 eine Bonuszahlung (Fr. 30'000.00) erhalten habe. Sie habe damals schon gekündigt gehabt, weil sie sich selbstständig habe machen wollen, und ihre Arbeitgeberin habe sie dann gebeten, zurückzukommen, ihr den Partnerstatus angeboten und ihr hierfür Fr. 30'000.00 ausbezahlt. Unter Hinweis auf das Schreiben der J. vom 31. März 2021 habe sich die Klägerin zunächst verunsichert gegeben, ob es 2018 oder 2019 gewesen sei, habe dann jedoch festgestellt, dass es im Jahr 2019 gewesen sein dürfte, da sie damals gekündigt habe.