6.4. Zusammenfassend ist dem Beklagten ab August 2019 ein monatliches Nettoeinkommen von gerundet Fr. 5'400.00 anzurechnen. 7. 7.1. 7.1.1. Zum Einkommen der Klägerin erwog die Vorinstanz (Urteil, S. 51 ff.): Sie arbeite zu 90 % als CX bei der J.. Gemäss den eingereichten Lohnausweisen habe sie im Jahr 2019 netto Fr. 121'959.00 (exkl. Kinderzulagen; inkl. Fr. 972.00 als Einkommen aufzurechnende "Pauschalspesen") und im Jahr 2020 netto Fr. 156'332.70 (inkl. Fr. 30'000.00 Bonus, Fr. 5'250.00 - 32 -