wie sich diese – was die Psychiaterin eher nebenbei noch vermerkt - hingegen auch auf seine Tätigkeit als Landwirt zu (mindestens) 80 % auswirken soll, vermag einzig unter Hinweis auf eine vom Veterinäramt festgestellte Verschlechterung der Milchqualität wegen ungenügender Kontrollen nicht zu überzeugen. Die Erfahrungstatsache, dass behandelnde Ärzte aufgrund ihrer auftragsrechtlichen Vertrauensstellung eher zu Gunsten ihrer Patienten aussagen, darf berücksichtigt werden (vgl. BGE 125 V 351 Erw. 3b/cc).