Die depressive und Erschöpfungssymptomatik zeige sich darin, dass der Beklagte berufliche, private und auch administrative Aufgaben nicht oder nicht zeitgerecht erfülle. Der Beklagte sei aufgrund dieser Sachlage in seiner früheren beruflichen Tätigkeit als Unternehmensberater nicht arbeitsfähig. "Dies [gelte] - 30 -