sowie- und Arbeitsfähigkeit" verweist (es gebe keine Besserung in Bezug auf die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit), diagnostiziert G., beim Beklagten eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode (ICD-10 F 32.2) in ausgeprägter familiärer Belastungssituation bei Familienzerrüttung und Trennung (ICD-10 Z 63), Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom (ICD-10 F 10.2) sowie arterielle Hypertonie. Zudem sei vor kurzem ein Nierentumor festgestellt und operiert worden. Die depressive und Erschöpfungssymptomatik zeige sich darin, dass der Beklagte berufliche, private und auch administrative Aufgaben nicht oder nicht zeitgerecht erfülle.