Nach Abzug der unter dem Strich resultierenden, zusätzlichen Lohnkosten (Fr. 118'833.00) vom errechnete Nettogewinn (Fr. 89'000.00) resultiere ein Verlust von rund Fr. 60'000.00. Gemäss der von der ALK anhand der Buchhaltung von F. überprüften Rechnung vom Y. sei mit dem Hof in den Jahren 2015 bis 2017 ein "landwirtschaftliches Einkommen" (ohne Angestellte) von zwischen Fr. 43'528.00 bis Fr. 58'119.00 erzielt worden. Es bleibe also festzustellen, dass er als Landwirt kein Einkommen erzielen könne (Berufung, S. 18 ff.).