Unter Berücksichtigung, dass er in seiner landwirtschaftlichen Tätigkeit (nur) 20 % arbeitsfähig sei, sei ein Betriebsleiter in einem 80 %-Pensum nötig, was einen Jahreslohnaufwand (inkl. Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers) von Fr. 57'483.00 ergebe. Nach Abzug der unter dem Strich resultierenden, zusätzlichen Lohnkosten (Fr. 118'833.00) vom errechnete Nettogewinn (Fr. 89'000.00) resultiere ein Verlust von rund Fr. 60'000.00. Gemäss der von der ALK anhand der Buchhaltung von F. überprüften Rechnung vom Y. sei mit dem Hof in den Jahren 2015 bis 2017 ein "landwirtschaftliches Einkommen" (ohne Angestellte) von zwischen Fr. 43'528.00 bis Fr. 58'119.00 erzielt worden.