Bezug nehme, welche durch ein Ehepaar mit aller Energie und deren lebenslangen Erfahrung erzielt worden seien. Es seien seither wichtige Betriebszweige weggefallen (Rebbau und Viehzucht). Die Vorinstanz habe die gesundheitliche Problematik der Tiere nicht berücksichtigt; zudem habe sie im Widerspruch zu sämtlichen Vorbringen angenommen, die Melkanlage habe zu einer Effizienzsteigerung und wesentlichen Entlastung geführt. Die Vorinstanz stelle auf einen x-beliebigen Jahreswert ab.