Durchschnittsgewinn der Jahre 2013 bis 2017 von Fr. 120'000.00 auszugehen. Darin seien "Fremdarbeiten" von rund Fr. 30'000.00 enthalten, wobei fraglich sei, was darunter zu verstehen sei. Jedenfalls sei bekannt, dass der Beklagte seinen beiden Mitarbeitenden je Fr. 2'200.00 bis Fr. 2'500.00 pro Monat bezahle, also jährlich maximal Fr. 60'000.00. Der Beklagte behaupte nicht, dass er F. Lohn zahle.