Alle würden mithelfen. Mangels anderweitiger Hinweise sei also davon auszugehen, dass der Hofbetrieb aufgrund der Mithilfe Dritter so wie gehabt aufrechterhalten werden könne. Werde ausserdem angenommen, dass die in Betrieb genommene Melkroboteranlage zu einer Effizienzsteigerung und wesentlichen Entlastung geführt habe, und gleichzeitig davon ausgegangen, dass der Beklagte aufgrund seines Gesundheitszustandes zwar seine Zukunftsvision mit der Verdoppelung des Milchviehbestandes noch nicht in die Tat habe umsetzen können, aber gleichzeitig auf tatkräftige Unterstützung seiner Mitarbeitenden und F. zählen dürfe, sei beim Hof (mangels anderweitiger Angaben oder Belege) mindestens vom