Verdoppelung des Milchviehbestandes und der Installation einer Melkroboteranlage (Einsparung Lohnkosten Fr. 40'000.00 pro Jahr) den Gewinn auf Fr. 140'000.00 bis Fr. 200'000.00 steigern wollen. Die Melkroboteranlage sei zwischenzeitlich angeschafft worden, ob auch der Viehbestand erhöht worden sei, entziehe sich der Kenntnis des Gerichts. Was bekannt und durch ärztliche Zeugnisse belegt sei, sei die gesundheitliche Beeinträchtigung des Beklagten. Offenbar leide er an einer rezidivierenden depressiven Störung in ausgeprägter familiärer Belastungssituation bei Familienzerrüttung und Trennung sowie psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom.