gen. Überprüfen lasse sich diese Behauptung mangels Belegen allerdings nicht. Der Beklagte sei seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Die Klägerin habe Belege zum ehemals gemeinsamen Privatkonto "Landwirtschaft", welches bis Mitte 2020 noch auf beide Parteien gelautet habe, eingereicht. Aus dem Kontoauszug gehe hervor, dass dem Beklagen von der Abteilung Finanzen Aargau am 26. Juni 2019 Fr. 45'244.00, am 4. November 2019 Fr. 32'467.90 und am 22. Mai 2020 Fr. 45'840.55 ausbezahlt worden seien.