5.1.2. 5.1.2.1. Der Beklagte bringt vor (Berufung, S. 13 f.), in den Phasen 3 und 4 (als er nicht mehr am […] gewohnt habe), habe eine der beiden Wohnungen dort leer gestanden. Gleichwohl habe die Vorinstanz der Klägerin die gesamten Liegenschaftskosten (in Phase 3 unter Berücksichtigung einer hälftigen Reduktion aufgrund der Mitbenützung der Wohnung durch ihren Lebenspartner) angerechnet, obwohl die Vorinstanz selber ausgeführt habe, dass die Kosten für von den Parteien nicht bewohnte Häuser und Wohnungen nicht berücksichtigt werden könnten. Der Klägerin seien für die Phase 3 daher lediglich Fr. 345.00 (Fr. 689.00 / 2) und ab Phase 4 Fr. 689.00 (Fr. 1'379.00 / 2) einzusetzen resp.