die Wohnkostenanteile seien aber gegen oben auf 50 % der gesamten Wohnkosten zu begrenzen. Unter Berücksichtigung dieser "Deckelung" würden von den Wohnkosten der Klägerin in Phase 1 und 3 Wohnkostenanteile für die Söhne von Fr. 345.00 (Fr. 689.00 / 2) bzw. Fr. 172.00 pro Kind (Fr. 344.50 / 2), und in Phase 2 Fr. 172.00 (Fr. 344.50 / 2) bzw. Fr. 86.00 pro Kind (Fr. 172.25 / 2) abgezogen. Ab Phase 4 trage die Klägerin die Wohnkosten (Fr. 1'379.00) alleine, weshalb Wohnkostenanteile der Kinder von je Fr. 250.00 in Abzug zu bringen seien.