Der Beklagte habe hinter ihrem Rücken die Pässe der (allesamt in ihrem Eigentum stehenden) Reitpferde an sich genommen und diese als Nutzpferde auf dem Y. angemeldet. Die Liegenschaft in Q. sei nie für landwirtschaftliche Zwecke genutzt worden, sondern nur für Wohnzwecke sowie für die private Reitpferdehaltung der Klägerin.