"Der Berufung sei aufschiebende Wirkung zu erteilen. Über dieses Begehren sei vorsorglich sofort im Rahmen einer vorläufigen Massnahme […] ohne vorherige Anhörung der Berufungsbeklagten zu befinden. […] 1. Die Ziffern 2, 5, 6 und 8.1 des [angefochtenen] Entscheides […] seien vollumfänglich aufzuheben und es sei neu wie folgt zu entscheiden: …