7. Es wird per 9. Juli 2020 der Güterstand der Gütertrennung angeordnet. 8. 8.1. Das Gesuch des Gesuchsgegners um Leistung eines Prozesskostenvorschusses durch die Gesuchstellerin wird abgewiesen. 8.2. Das eventualiter gestellte Gesuch des Gesuchsgegners um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 9. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird." 3. 3.1. Mit fristgerechter Berufung vom 16. August 2021 gegen den ihm am 5. August 2021 zugestellten Entscheid (Art. 142 Abs. 3 ZPO) beantragte der Beklagte: