"2. Die eheliche Liegenschaft am […] in Q. wird der Gesuchstellerin und den [unter ihre Obhut gestellten] Söhnen C. und D. für die Dauer des Getrenntlebens zur alleinigen Benützung und Bezahlung ungeteilt zugewiesen. […] 5. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den (Bar-) Unterhalt [von] C. und D. für die Dauer des Getrenntlebens ab dem -6- 1. August 2020 bis zur jeweiligen Volljährigkeit monatlich […] folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: