Zudem beantragte er einen Prozesskostenvorschuss von Fr. 55'000.00. 2.8. An der Verhandlung vom 10. Mai 2021 vor dem Gerichtspräsidium Zurzach wurde eine Parteibefragung durchgeführt. 2.9. Mit Verfügung vom 16. Juni 2021 wurden die Parteien darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der der Dispositionsmaxime unterliegenden Belange der Aktenschluss eingetreten sei. 2.10. Mit unter dem Datum vom 10. Mai 2021 ergangenem Entscheid erkannte das Bezirksgericht Zurzach, Präsidium des Familiengerichts (u.a.):